… oder kommt er hier kostenlos?
Fakten:
Eine sehr alte Bewohnerin im Altenpflegeheim verunglückt schwer, weil sie sich versehentlich neben die Toilette setzt. Begünstigt bzw. „ermöglicht“ wird dieser Unfall dadurch, dass kein Haltegriff rechts neben der Toilette angebracht ist.
Folgen dieses Unfalls sind wahrscheinliche Bettlägerigkeit für die nächste Zeit, vollkommene Gehunfähigkeit und eine sofortige Erhöhung der Pflegestufe von Eins auf Drei – was monatlich eine Differenz von ca. 400,00 € ausmacht. Statistiken sagen aus, dass in diesem Alter das Risiko, an den Folgen des Sturzes durch Dekubitus oder Pneumonie zu sterben, 14 mal höher ist als bei Patienten unter 65.
Fragen:
- Sind zwei Haltegriffe (rechts und links) Pflicht oder „Kür“ in Behinderteneinrichtungen? Ich habe da unterschiedliche Auskünfte bekommen. Der große, klappbare Haltegriff verhindert u.a., dass sich Leute neben die Toilette setzen können.
- Hat die verunglückte Person eine Chance, die Pflegeeinrichtung durch deren vernachlässigte Sorgfaltspflicht an den zu erwartenden Kosten zu beteiligen bzw. Schmerzensgeld einzufordern?
Ich würde mich sehr freuen, wenn mir jemand sachkundige Auskunft geben kann.
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Jetzt ist das Geheimnis gelüftet, warum ich mich in den letzten zwei Wochen hier etwas rar gemacht habe. Es war ja nicht schwer zu erraten, dass die verunglückte Bewohnerin aus dem Altenheim meine Mutter ist. Sie ist am 11.11. am frühen Nachmittag gestürzt und gegen 18.00 Uhr schon in den OP geschoben worden. – Und jetzt bin ich froh, dass ich nicht zum gestrigen Ewigkeitssonntag einen Todesfall betrauern muss. Dennoch habe ich erstmalig das Gefühl, dass sie die ersten Schritte auf ihrer letzten Reise angetreten hat, obwohl sie gar keine Schritte mehr gehen kann.
Einiges Organisatorische muss ich noch regeln, bevor sie am 6. oder 13. Dezember – falls es eine Verlängerung der geriatrischen Reha gibt – aus dem Krankenhaus entlassen wird. Momentan kann sie noch nicht einmal stehen – entweder begreift sie nicht, was man von ihr will oder was sie machen soll, oder sie „will es nicht mehr wollen.“
Die Adresse und Telefonnummer einer Anwaltskanzlei, die auf Stürze im Altenheim und die Schadenersatzansprüche der Geschädigten spezialisiert sind, habe ich schon aus dem Netz gefischt – aber ich wollte es eigentlich außergerichtlich lösen.