… oder kommt er hier kostenlos?
Fakten:
Eine sehr alte Bewohnerin im Altenpflegeheim verunglückt schwer, weil sie sich versehentlich neben die Toilette setzt. Begünstigt bzw. „ermöglicht“ wird dieser Unfall dadurch, dass kein Haltegriff rechts neben der Toilette angebracht ist.
Folgen dieses Unfalls sind wahrscheinliche Bettlägerigkeit für die nächste Zeit, vollkommene Gehunfähigkeit und eine sofortige Erhöhung der Pflegestufe von Eins auf Drei – was monatlich eine Differenz von ca. 400,00 € ausmacht. Statistiken sagen aus, dass in diesem Alter das Risiko, an den Folgen des Sturzes durch Dekubitus oder Pneumonie zu sterben, 14 mal höher ist als bei Patienten unter 65.
Fragen:
- Sind zwei Haltegriffe (rechts und links) Pflicht oder „Kür“ in Behinderteneinrichtungen? Ich habe da unterschiedliche Auskünfte bekommen. Der große, klappbare Haltegriff verhindert u.a., dass sich Leute neben die Toilette setzen können.
- Hat die verunglückte Person eine Chance, die Pflegeeinrichtung durch deren vernachlässigte Sorgfaltspflicht an den zu erwartenden Kosten zu beteiligen bzw. Schmerzensgeld einzufordern?
Ich würde mich sehr freuen, wenn mir jemand sachkundige Auskunft geben kann.
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Jetzt ist das Geheimnis gelüftet, warum ich mich in den letzten zwei Wochen hier etwas rar gemacht habe. Es war ja nicht schwer zu erraten, dass die verunglückte Bewohnerin aus dem Altenheim meine Mutter ist. Sie ist am 11.11. am frühen Nachmittag gestürzt und gegen 18.00 Uhr schon in den OP geschoben worden. – Und jetzt bin ich froh, dass ich nicht zum gestrigen Ewigkeitssonntag einen Todesfall betrauern muss. Dennoch habe ich erstmalig das Gefühl, dass sie die ersten Schritte auf ihrer letzten Reise angetreten hat, obwohl sie gar keine Schritte mehr gehen kann.
Einiges Organisatorische muss ich noch regeln, bevor sie am 6. oder 13. Dezember – falls es eine Verlängerung der geriatrischen Reha gibt – aus dem Krankenhaus entlassen wird. Momentan kann sie noch nicht einmal stehen – entweder begreift sie nicht, was man von ihr will oder was sie machen soll, oder sie „will es nicht mehr wollen.“
Die Adresse und Telefonnummer einer Anwaltskanzlei, die auf Stürze im Altenheim und die Schadenersatzansprüche der Geschädigten spezialisiert sind, habe ich schon aus dem Netz gefischt – aber ich wollte es eigentlich außergerichtlich lösen.
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28. November 2012 um 00:29
Schlechte Nachrichten sind das, Clara. Kannst dir sicher denken, dass ich von solchen Sachen wie deutsche Pflegeheime nicht (mehr) viel weiss. Mein Vater dämmerte vier lange Jahre in solch einer Einrichtung vor sich hin, in „seinem“ Bad war ein Handlauf längsseitig neben der Toilette und ein weiterer zwischen Toilette und Waschbecken. Also zwei. Aber ob dies Pflicht ist weiss ich nicht.
Wünsche Deiner Mama, dass wenigstens die Schmerzen gedämmt werden können und sie wieder einigermassen gesundet, leider, leider ein langer Prozess im Alter.
Alles Liebe und ich denke an Euch!
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28. November 2012 um 00:40
Danke – ein wenig lichtet sich der Dschungel – übermorgen kündige ich die alte Einrichtung und hoffe auf Verständnis und finanzielle Nachsicht.
LIeben Gruß von Clara
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28. November 2012 um 03:27
Dafür wünsche ich Dir viel Erfolg und alles erdenklich Gute! Liebe Grüsse an Deine Frau Mama, Clara.
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27. November 2012 um 16:18
Da hast du vollkommen Recht mit dem „Start in ein anderes Leben“ – entweder in eines ohne eigene Beine oder sogar in eines jenseits dieser Welt. –
Offenbar ist ein Griff „Pflicht“ und zwei Griffe „Kür“ – aber bei meiner wackligen Mutter hätten nach meiner Auffassung zwei Griffe Pflicht sein sollen. – Gut, hätte-sollen-müssen ist vorbei.
Es gibt ja Zimmer, wo der eine Haltegriff links ist oder andere, wo er sich auf der rechten Seite befindet – je nach eingeschränkter Körperfunktion. Oder genau dieser Mensch bekommt dann einen zweiten Griff und kein anderes Zimmer.
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26. November 2012 um 19:42
Ich finde es gut, dass Du Dich wehrst, auch wenn sich vermutlich die gesundheitliche Situation nicht mehr entscheidend verbessern läßt. Vielleicht kannst Du wenigsten etwas finanzielle Unterstützung erreichen. Ein Freund von uns hat nach einem Fehler bei einer Operation für seine Mutter viele Rehamaßnahmen auf Kosten des Krankenhauses erreicht, indem er mit der Presse gedroht hat. Trotzdem pflegt nun seine Schwester ihre Mutter seit Jahren…
Ich hoffe, dass es Deiner Mutter bald wieder etwas besser geht und damit Dir auch.
Grüßle Bellana
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26. November 2012 um 23:37
Bellana, der Kündigungsbrief (fristlos) für das Heim ist geschrieben und begründet. Allerdings nach dem heutigen Kreislaufzusammenbruch bin ich erst mal wieder etwas skeptisch mit einer schnellen Entlassung – denn im Heim wäre so schnell keine Infusion gelegt.
Ich könnte mir vorstellen, dass ich zu einer Anwältin hier in Berlin-Steglitz gehe, also in meinem Stadtbezirk.
Mit Gruß von Clara
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26. November 2012 um 16:03
Liebe Clara, wir haben ja schon darüber gesprochen und ich habe jetzt eben meine PDL nochmals angerufen. Sie sagte und erwähnte das gleiche Wort, wie ich dir nahe legte- Heimaufsicht, wenn keine gütliche Einigung in Sicht ist. In JEDES Badezimmer, unabhängig von der Pflegestufe, ist eine solche Griffhalterung Pflicht, die Norm! Und dann noch etwas. Du bekommst als Angehörige zu jeder Zeit Akteneinsicht, die steht dir zu! Nutze dies und überprüfe, ob ein ordentliches Sturzprotokoll angelegt worden ist – das hat mit aktuellem Fotos zu dokumentiert werden!
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26. November 2012 um 18:35
Und doch ist es so. Jeder Bewohner, der aus dem KH kommt, wird fotografiert. Ein Apparat dazu liegt in jeder Einrichtung griffbereit. Egal ob So oder Mi. Es ist grundsätzlich so, dass selbst beim kleinsten Stolperer ein Protokoll angefertigt werden MUSS:
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26. November 2012 um 18:46
Ist ja auch egal, ob mit oder ohne Foto – Hauptsache, es existiert überhaupt eines.
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26. November 2012 um 14:45
Wenn ich alles hinnähme , die Doppelkosten für einen Monat klaglos zahlte und auch keine Regressansprüche stellte, blieben alle lieb und nett und das Heim freute sich, dass es viel Geld gespart hat. – Ich nun wieder! Da muss ich eben Formulare ausfüllen!
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26. November 2012 um 14:40
DANKE erst einmal an die SchreiberInnen der letzten Kommentare.
Heute war folgendes:
Am späten Vormittag rief mich eine Ergotherapeutin an und meinte, nach einer Nagelung des Oberschenkels sind verschiedene Sachen nicht mehr möglich, u.a. starkes Vorbeugen, u.a. auch im Stuhl, falls ihr was runtergefallen ist, darf sie sich nicht danach bücken. – Sie würde mir einen „Verhaltenskatalog“ auf den Nachtisch legen.
Ich komme zum Mittagessen hin, hat meine Ma auf beiden Seiten Zugänge an den Händen. Auf Nachfrage erklärt mir eine Schwester ganz verschämt, dass sie im Stuhl kollabiert ist und man Elektrolyte u.a. zuführen musste.
Hat mir also die Ergotherapeutin indirekt sagen wollen, dass meine Mutter bei einem Kreislaufkollaps oder einer Ohnmacht nicht einfach nach vorn zusammenklappen darf, weil das dem genagelten Oberschenkel schadet? – Warum hat sie mir nicht von dem Kollaps erzählt? Muss man da nicht die Angehörige benachrichtigen?
Als ich nach dem Lagerungsprotokoll fragte, war das gerade nicht einsichtig – wahrscheinlich wird es jetzt erst angefertigt. Als ich nach Knierollen fragte, sagte man mir, ich solle doch ein Kopfkissen nehmen – das ist ihr aber zu dick.
Ich glaube, ich kann anstrengend sein, wenn ich schlechte Behandlung spüre.
Der positive Nebeneffekt: Nach der Elektrolytzuführung war sie sehr gut drauf, hat ein wenig gegessen, getrunken und – VOR ALLEM – sie freut sich auf die Enkel-/Urenkel“invasion“.
So hat jede Medaille zwei Seiten.
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26. November 2012 um 14:00
Herr je, ich hoffe, dass ihr eine Lösung finden werdet, mit der ihr euch anfreunden könnt. Jedenfalls dürftest du jetzt einen 24 Stunden-Job haben. Einen Ratschlag habe ich leider nicht für dich.
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26. November 2012 um 14:41
8 Stunden Schlaf müssen immer drin sein, sonst kann ich nicht so viel Kaffee in mich reinschütten wie nötig.
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26. November 2012 um 15:33
Oh ha…
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26. November 2012 um 12:46
Oh ja, liebe Clara, da bleibt mir nur, Dir und Deiner Mutter alles Liebe zu wünsche, gute Besserung und eine friedliche Lösung mit dem Altenheim!!! Mitfühlende liebe Grüsse Andrea
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26. November 2012 um 14:42
Du meinst, wenn jemand zahlen muss, dann bleibt alles friedlich. Es ginge deutlich in den vierstelligen Bereich hinein.
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26. November 2012 um 12:28
Die DIN 18040-2 wird zur Zeit überarbeitet. Je nach Bundesland könnte übergangsweise auch nach VDI 6000 Blatt 5 geplant worden sein. Gemein haben beide und eine Neufassung, dass hinter den alten Standard nicht zurück gegangen wird. Wichtig ist aber auch der Status der Einrichtung, ob Wohn- oder Pflegeeinrichtung.“Seniorenresidenz“ ist ja nur zur Reklame tauglich.
Ausstattung nach DIN ist die da:
http://nullbarriere.de/images/din/din18040/wc-rolli-bewegungsflaeche.gif ,denn:
„Die Toilettenräume, die den Gemeinschaftsräumen zugeordnet sind, müssen zum Teil barrierefrei und rollstuhlgerecht ausgeführt werden, weil diese Räume sowohl von den Bewohnern als auch von Gästen genutzt werden.“
Da wirst Du ohne gerichtliche Schritte sicher nichts erreichen können, denn hier geht es ja gegen den Träger/ die Leitung der Einrichtung. Hätte (Hilfs)Pflegepersonal einen Fehler gemacht, würde es gefeuert. Und das Verfahren simpel.
Aber die Institutionen werden auf Zeit und Zermürbungstaktik setzen, ist kein Trost, weiß ich.
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26. November 2012 um 14:52
Danke, du wissendes, sprühendes Blinkfeuer.
Es ist ein tatsächliches Alten- und Pflegeheim, kein betreutes Wohnen oder dergl. Es werden Fälle von Pflegestufe 1 bis zur 3 oder sogar 3H gepflegt.
Sturzprophylaxe wurde gemacht, es wurde bei meiner Ma angeordnet, dass sie auch im Zimmer den Rollator benutzen muss.
So weit hat man schon mitgedacht, aber an der Toiletten- bzw. Nasszellentür war Schluss mit der Denkerei, da war der Verstand im A…. bzw. Eimer oder Schüssel.
Ich gucke mir mal den Link an.
Die Zeichnung vom Link betrifft nur richtige Rollstuhltoiletten, aber sie saß ja zu dem Zeitpunkt nicht im Rollstuhl, sondern lief, lief sogar noch recht gut, hatte nur einen zu schiebenden Rollator, auf den sie sich stützte. Doch der durfte nicht mit auf Toilette gehen,
der ist ja männlich.LikeLike
26. November 2012 um 17:37
Der Wendekreis ist ja nicht so wichtig, geht ja um die Grundausstattung, hier im 2. Bild nach neuer Norm:
http://www.tece.de/ish/teceprofil.php
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26. November 2012 um 18:29
Nochmals danke. Aber lt. Foto sind es eindeutig Stützgriffe für Rollstuhlfahrer, die länger und auch stabiler sein müssen, da die Betroffenen z.T. ihr gesamtes Körpergewicht über die Arme auf diese Stützen verteilen, um sich auf die Toilette zu setzen. – Die anderen sind kürzer und tragen weniger Last. – Und das ist das, was ich rausbekommen will: Sind die auch auf ganz normalen Behindertentoiletten Pflicht, denn Rollstuhlbehinderung ist nochmals eine Verschärfung.
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26. November 2012 um 10:33
Auch ich kann Dir in diesem Fall nicht weiter helfen. Ich würde wirklich mit der Anwaltskanzlei Kontakt aufnehmen, denn dort wirst Du (hoffentlich) sachkundig beraten. Und ich drück Dir weiterhin die Daumen für das Heim, das Du in Erwägung gezogen hast.
Liebe Grüße von Elvira
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26. November 2012 um 10:42
Morgen ist das Gespräch in dem Heim und vielleicht lasse ich sie auch gleich und sofort, also nicht erst am 1. dorthin verlegen. Es pressiert offensichtlich mehr und ich kann mir nicht vorstellen, dass man in DIESER Krankenhausumgebung gesund werden kann.
Eine Anwaltskanzlei hat schon geantwortet, da wird vielleicht morgen schon ein Gespräch sein.
Danke!
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26. November 2012 um 10:31
Das tut mir alles sehr leid, Clara. Es macht mir aber auch Angst, weil es irgenwann auch mich mal betreffen wird. Ich hoffe, dass es eine annehmbare Lösung geben wird. Alles Gute für dich und deine Mutter.
Liebe Grüße von der Gudrun
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26. November 2012 um 10:40
Danke!
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26. November 2012 um 10:25
Oh je, das musste wirklich nicht sein. Alles Gute für deine Mutti und vor allem auch für dich.
Leider kenne ich mich da auch nicht aus. Ich hoffe, du findest einen kompetenten Anwalt. So ein Prozess kann allerdings langwierig und teuer werden. Besser wäre wirklich eine außergerichtliche Einigung.
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26. November 2012 um 10:39
Ute, wenn das Heim eine deutliche Nachlässigkeit begangen hat und „wir“ – also die B./H.-Partei gewinnt, dann käme es für uns nicht teuer. WENN … – und das versuche ich zu erkunden.
Die AOK hat mir einen Tipp gegeben.
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26. November 2012 um 07:42
Irgendjemand hat mal gesagt: Das Alter ist ein Massaker. Mir macht das Angst. Sicher nicht nur mir. Lebenswertes Leben ist anders. Vielleicht kann sie tief drinnen von ihrem vergangenen Leben zehren. Trotz der Schmerzen. Dein Mitgefühl ist gut. Dass Tochter und Enkel kommen, auch. Sehr.
Zur Fachfrage kann ich auch nichts sagen. Es gibt einen „Altenheim-Blogger“- ich guck mal, ob ich den finde, vielleicht geht da was…
Herbstgruß von Sonja
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26. November 2012 um 08:33
Danke, Sonja, an diesen Altenheimblogger und auch an zwei andere Pflegekräfte aus Altenheimen habe ich schon geschrieben. Ersterer hat noch nicht geantwortet und die anderen beiden haben nur aus dem Bauch heraus gesagt: Griffe müssen sein. – Besser ist wohl, dass ich bei drei Anwaltskanzleien angefragt habe. Wenn ich meine Mutter nicht schleunigst dort raushole, ist alles zu spät. In diesem KH passiert nichts, wo ich den Eindruck habe, dass es wesentlich zu ihrem Vorteil wäre.
Jetzt muss ich die Umstellung vom Nachttisch „verlangen“ gehen, damit ich wieder besser an ihre linke Seite herankomme, von der ich sie ansprechen und füttern kann. – Die Urenkel- und Entlassungsaussicht wird sie hoffentlich aufmuntern.
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26. November 2012 um 15:52
Das Alter ist ein Massaker. Wie treffend formuliert.
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26. November 2012 um 01:17
Oh Mann. Das tut mir auch sehr leid. Und helfen kann ich auch leider nicht. Ich weiß gar nicht, was ich Dir raten soll. Auf jeden Fall denk ich an Dich und hoffe, dass sich für alles eine gute Lösung findet und es Deiner Mom bald wieder besser geht… Gute Nacht!
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26. November 2012 um 08:47
Bei deiner Antwort habe ich plötzlich „entdeckt“, dass mir der englische Ausdruck „deine Mom“ gut gefällt – er ist so ein Zwischending von „Mutti“, wie ich sie anspreche, was mir schriftlich aber nicht über die Tasten geht, und „Mutter“, wie ich es verwende, für mich doch distanzierter klingt, als ich im Moment bin.
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26. November 2012 um 00:11
Ich kann Dir da fachlich leider gar keine Ratschläge geben. Die Frage ist vermutlich, inwieweit diese Haltegriffe in dieser Einrichtung eingebracht sein müssen. Falls es da keine festen Regeln gibt, reden die sich raus.
Eine Beteiligung an den Kosten wird es vermutlich nicht geben aber die Frage nach dem Schmerzensgeld könnte interessant sein, was man dann ja in die erhöhten Kosten investieren könnte.
Hach, Schnuckeline, Dir bleibt aber auch fast nix erspart … Ich drücke Dir die Daumen, dass sich alles sehr bald regelt!
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26. November 2012 um 00:26
Danke. Die weitere „Strategie“ ist einigermaßen klar. Wenn ich in dem preiswerteren Heim in Brandenburg (5 km von mir weg) sofort einen Platz bekomme, wird sie schon am 1. Dez. dorthin verlegt (planmäßige Entlassung am 6.12.), da ihr das Krankenhaus von A – Z nicht gut gut, mir auch nicht. Heute wäre sie fast aus dem Sessel gerutscht, da man ja Patienten nicht fixieren darf. – Sie kann noch nicht einmal mehr stehen.
Das neue Heim ist sehr viel preiswerter und in der drei in etwa so teuer wie das jetzige in der Eins. – Am WE kommen Tochter und ihre Kinder – das hat sie bisher immer aufgemuntert, die Aussicht auf die Urenkel. Vielleicht kann ich sie morgen damit aufmuntern, wenigstens was zu essen und zu trinken.
Morgen spreche ich mit den Physios, die im Grunde genommen so gut wie gar nichts mit ihr machen können – warum dann also eine stationäre Reha – ich sehe das nur als Geldschneiderei an.
Die Behandlungskosten für OP und KH muss die AOK selbst einklagen.
Ich habe schon in drei Kanzleien angefragt, ob dieser Haltegriff bei Patienten in diesem wackeligen Zustand PFLICHT ist. Sie machen großartige Sturzprophylaxe und beachten das einfachste nicht.
Sie tut mir sehr Leid, da sie bei fast allem Schmerzen hat. Ihre komplette rechte Seite kann man „wegwerfen“ – rechtes Schultergelenk seit Jahren durch zwei Stürze aus dem Bett – einmal im KH, einmal im Pflegeheim – ausgekugelt, kann nicht „repariert“ werden, rechtes Kniegelenk kaputt, jetzt auch rechtes Hüftgelenk, rechtes Ohr 100 % taub und Hörgeräte im Bett unmöglich, da Dauerpfeifton.
Wie heißt es: „Alt werden ist nicht schön, aber nicht alt werden ist auch nicht schön!“
Mit einer ganz lieben Umarmung für dich von mir
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