wenn sie sich berechtigter Weise über den Tisch gezogen fühlt
Warum es dennoch immer wieder versucht wird, liegt wohl zum einen am Geschlecht, zum anderen am Alter oder an Sachen, die ich nicht kenne. Mein unfreiwilliges „Abonnement“ bei einem Handyshop um die Ecke, aber nicht der meines Vertrauens, hat vorgestern sicherlich seinen Abschluss gefunden, keinen rühmlichen.
Vorgeschichte:
Im Januar 2014 habe ich dort ein gebrauchtes Samsung S2 gekauft, was nicht nur überteuert, sondern auch noch defekt war und mit der Vorspiegelung falscher technischer Tatsachen verkauft wurde.
Nach 5 Tagen wollte ich es zurückgeben, weil es fast so viele Macken hatte wie Vorteile – doch der Händler weigerte sich. Erst nach Androhungen von Sanktionen bot er mir ein neues S3 Mini an, stellte dann jedoch einen Verkaufsbeleg auf 150,00 € aus, obwohl ich 180,00 bezahlen musste. Ich wollte eine vernünftige Rechnung, auf der der korrekte Verkaufspreis und die richtige Summe für den Rückkauf des defekten Handys und die 50,00 € für die Inzahlungnahme eines anderen Smartphones steuerübersichtlich aufgelistet waren, doch das bekam ich trotz langen Redens nicht. – Meine Alarmglocken läuteten fast schon Feueralarm. – Doch ich nahm das neue und zog nach Haus.
Wenige Wochen später bemerkte ich eine grundlegende Macke – ich konnte weder anrufen (lag nicht an E-Plus oder Medion) noch konnte ich angerufen werden – der Anruf landete gleich und sofort auf der Mailbox. Der Missstand konnte nur behoben werden, wenn ich bei dem Phone einen Neustart veranlasste. Zusätzlich schwächelte die Kopfhörerbuchse. – Der „Kenner der Materie“ in dem Handyshop meinte, mit dem Neuaufspielen der Software den Teufel mit dem Beelzebub austreiben zu können – genutzt hat es nichts, nur ich hatte zusätzliche Arbeit. – So weit so gut, da Handy auf der Straße eh nicht mein bevorzugtes Kommunikationsmittel ist (ich erinnere an die Einsperraktion), bleibt dieser Zustand unverändert bis Anfang März diesen Jahres – da ist das defekte Smartphone genau 13 Monate jung und noch im Garantiezustand. –
Da ich ja als Luxusanschaffung inzwischen ein größeres habe, brachte ich das defekte zur Reparatur zum „Händler meines Vertrauens“ *grrrrr*. Verhandlungsgegenstand ist die Einsendung zu Samsung. Er warnte mich: „Samsung nimmt Ihnen 30,00 € ab und macht nichts, weil es an eingedrungener Feuchtigkeit liegt! Außerdem dauert es zwei bis drei Wochen.“ – Ich war mir sicher, dass keine Feuchtigkeit die Ursache ist und bestand darauf, dass er es einschickt. – Einen „Abholschein“ musste ich erst einfordern – ich sollte es einfach so abgeben. Er meinte, ich sei die einzige Kundin, die so viel Schwierigkeiten macht, alle anderen deutschen Kunden hätten mit ihm, einem Araber, keine Schwierigkeiten. – Warum er sich nicht mit einer Registrierkasse, normalen Rechnungen und anderen Üblichkeiten an deutsche Geschäftsabläufe hält, konnte er natürlich nicht beantworten.
Nach knapp drei Wochen bekam ich eine Nachricht, dass das Phone abgeholt werden kann. Ich wollte die Reparaturbescheinigung von Samsung haben, da es ja schließlich MEIN und nicht sein Phone ist, doch die war „GEHEIM“ – ich bekam nichts. – Die Sache mit der Kopfhörerbuchse war repariert – der andere Fehler trat unverändert auf.
Ich erkundigte mich bei Samsung, doch dort war ein Phone mit meiner IMEI-Nummer von diesem Händler natürlich nicht repariert worden – war mir vorher schon klar. – Auf Nachfrage gab er zu, dass er das Phone an seinen Großhändler geschickt hat, der die Reparatur (unberechtigt) ausgeführt hat (oder auch nicht)– er dachte offenbar, dass das Aufspielen einer höheren Softwareversion alle Fehler beseitigt. Erneut wollte ich die Reparaturbescheinigung, doch die blieb TOP SECRET. – Wenn ihr mich fragt, hat sich das Handy keine 100 m weit bewegt – er hat sicher die Buchse selbst repariert und das andere auch selbst versucht. – Als ich erwähnte, dass ich es zu Samsung schicken und erwähnen werde, dass es bereits repariert wurde, konnte ich gar nicht so schnell gucken, wie ich ein nagelneues SIII Mini in weiß bekam und er alles von dem alten einpackte. – Hätte er nicht so vehement behauptet, ich würde MIR schaden, wenn ich das von der Reparatur erzähle, wäre ich gar nicht so misstrauisch geworden. Ungehalten wurde ich, als er MIR ausländerfeindliches Verhalten unterstellte. Alle Beschuldigungen hat er selbst „erfunden“ – und ich habe mir wirklich verkniffen zu sagen: „Was ich selber denk und tu….“ – Das neue Gerät schob er über den Tisch, als ich andeutete, dass es bestimmt Stellen gäbe, die sich für sein Verhalten als Geschäftsmann interessieren. – Zu Haus stellte ich voller Freude fest, dass es weiß ist – das alte war blau. – Die auf dem Sperrbildschirm gezeigte Nummer ist falsch – versehentlich, aber ich habe es schon korrigiert – aber ansonsten bin ich das schon :-).

Jetzt habe ich ein neues Gerät, aber keine Kaufbescheinigung, denn die alte wäre für das neue nicht gültig gewesen. Es ist die verbesserte Version vom S III mit der neuesten Androidversion – also hoffe ich, dass es gut geht.
NUR … NUR … eigentlich wollte ich es verkaufen, das geht jetzt aber schlecht – ohne Eigentumsnachweis. Wer schon einen Fernseher als Ersatz hat, kann auch ein Smartphone in Reserve haben. Über die Wohlstandsgesellschaft schimpfen, selber aber mitten drin sein.
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