… darüber werde ich richtig wütend, denn es ist Ressourcenvergeudung
Chronologie der Ereignisse:
- 17.10.2017 – Unfall mit dem Auto – Auto ist vollkommen fahruntüchtig und ein Wiederaufbau wäre mir zu teuer – Post darüber
- 20.10.2017 – Verkauf des Unfallautos um 13:57 Uhr an einen Tomasz D. für einen Appel und ein Ei
- 22.10.2017 – Abmeldung des Autos bei der Versicherung und beim Kraftfahrzeugamt
- 07.12.2017 – Ein Schreiben mit diesem Datum erreicht mich. Mir wird vorgeworfen, am 27.10.2017 gegen 13.57 Uhr „irgendwo“ im Bereich eines Taxistandes verkehrswidrig geparkt zu haben. Für dieses Vergehen soll ich 15,00 € bezahlen.
- 11.12.2017 – ich wende mich schriftlich an die Bußgeldstelle und erkläre den Sachverhalt, dass ich mein Auto zu diesem Zeitpunkt nicht falsch geparkt haben kann, da ich es gar nicht mehr besaß
- 29.01.2018 – das ist das Datum des Schreibens, die Ankunft war aber erst 3 Wochen später, wird mir nur kurz und lakonisch mitgeteilt, dass ich eine Kopie des Kaufvertrages beibringen soll.
- 22.01.2018 – in aller Ausführlichkeit bringe ich alle Beweise bei – Kaufvertrag, Versicherungsauflösungsbescheinigung und Benachrichtigung vom Kraftfahrzeugamt; meine Autoschilder habe ich ja auch schon lange bei mir
- 06.03.2018 – mit diesem Briefdatum und immer noch falscher Postleitzahl wird mir am 10.03. per Zustellungsurkunde ein Kostenbescheid in den Briefkasten geworfen. Ich soll eine Gebühr von 20,00 € + 3,50 € für Auslagen bezahlen. Der Text dazu lautet:
Erneuter Falschparkvorwurf. Dann:
Das in dieser Sache anhängige Bußgeldverfahren ist eingestellt worden. Ihnen werden als Halter die Kosten des Verfahrens auferlegt (§ 25 a StVG), da die Feststellung des Führers des Kraftfahrzeugs, der den Verstoß begangen hat, nicht vor Eintritt der Verfolgungsverjährung möglich war oder einen unangemessenen Aufwand erfordert hätte. Die Kosten des Verfahrens belaufen sich gemäß § 107 Abs. 2, 3 OWiG auf (siehe oben) - 11.03.2018 – Natürlich habe ich dagegen Widerspruch eingelegt. Ich habe das vorhergegangene Schreiben kopiert, den Kaufvertrag erneut kopiert und persönlich zur Dienststelle gebracht – gegen Quittung habe ich das Schreiben abgegeben. – Und jetzt hoffe ich, dass endlich Ruhe ist.
Wegen ursprünglich 15,00 € wird eine alte Autofahrerin bezichtigt, die Unwahrheit zu sagen, und mehrere Beamte beschäftigt, da unsere Polizei ja sonst nichts zu tun hat.
**********
Und weil manche so schön den „Amtsschimmel“ erwähnten, setze ich diesen jetzt noch dazu – nur leider ist der Amtsschimmel nicht so süß und knuffig, sondern zeitaufwändig und manchmal auch teuer.