Bei einer Scheidung in der DDR ging es nicht nur darum, die persönlichen Erinnerungen aufzuteilen nach dem Motto, wer bekommt welche Fotoalben, Schallplatten oder Bücher. „Bücher“, „Schallplatten“ – das hört sich für Leute, die nicht in einer solchen (teilweise bewusst herbeigeführten) Mangelwirtschaft groß geworden sind, so an, als wenn man sie doch einfach bei Amazon oder im Laden nachkaufen könnte. – Mit Nichten (auch nicht mit Neffen) – dafür musste man Beziehungen haben, damit man diese Bückware bekam, zum richtigen Zeitpunkt am richtigen Fleck stundenlang in der Schlange stehen. Na ja, vorbei, dafür hatten wir damals immer das nötige Geld für die wenigen guten, aber preiswerten Bücher.
Also wurden diese Exemplare, an denen von beiden Seiten Herzblut hing, ausgelost – bei uns zumindest.
Doch dann ging es ja auch noch darum, die größeren Sachen zu teilen wie Wohnung, Garten oder Auto. Bei der Wohnung hilft das Gericht, bei den anderen die finanzielle Situation
Doch wer hilft bei der Teilung der Telefonnummer? Es brächte ja nichts, wenn jeder 4 Ziffern der Nummer bekommt!
Die Wartezeit auf einen neuen Telefonanschluss lag in manchen Gegenden der DDR im zweistelligen Jahresbereich, wenn der Antrag nicht durch ärztliche Atteste, betriebliche Dringlichkeitsbescheinigungen oder sonstige erlogene Schreiben unterstützt werden konnte.
Aus dem „Kampf“ um die Telefonnummer ist Clara als Verliererin hervorgegangen.
Da war guter Rat teuer, wo doch das Telefon den Stellenwert für sie hatte, wie es heute vielleicht das Internet haben mag – schlichtweg Möglichkeit zur Kommunikation.Die familiären Telefonrechnungen wurden immer nur von ihr in die Höhe getrieben.
Nicht, dass jetzt jemand den Ratschlag erteilt, als Interimslösung auf ein Handy auszuweichen!
Keiner soll sagen, es gab in der DDR kein Handy – nur jeder kann sagen, die Hand- und Hosentaschen für dieses Handy waren zu klein.
Anträge schreiben ist wohl typisch deutsch, nicht nur typisch DDR-deutsch, denn es heißt:
Von der Wiege bis zur Bahre – Formulare, Formulare!
Kaum in die neue Wohnung gezogen, war der Telefonantrag auch schon abgegeben. In Berlin hatte sich der Markt etwas entspannt – die Wartezeiten lagen bei ca. 3 Jahren, abhängig von der Wohngegend.
Üblich waren sogenannte Doppelanschlüsse, bei denen gleichzeitig immer nur ein Partner telefonieren konnte. Kaum jemand kannte seinen Partner – wahrscheinlich sollte Lynchjustiz vermieden werden bei solchen Leuten wie Clara, die stundenlang die Leitung blockierte.
Es gab folgenden Trick: Wenn besetzt, Hörer daneben legen, und dann war es wie bei den heutigen Bandansagen:
Die nächste freie Leitung ist für Sie reserviert!
Das Ende der Wartezeit ist schneller erreicht als gedacht, die Techniker der Deutschen Post kommen zur Montage in die Wohnung. Verwunderlich ist die ausgesprochene Unfreundlichkeit der Männer, trotz Kaffee. Unbedarft, wie Clara des öfteren ist, fragt sie nach dem Grund der Unfreundlichkeit. Sie erfährt, dass sie für eine Stasimitarbeiterin gehalten wird, da sie einen der begehrten Einzelanschlüsse verlegt bekam.
Wahrer Grund für den Einzelanschluss:
Doppelanschlüsse konnten nur im gleichen Haus verlegt werden, und Clara war offensichtlich der 23., 25. oder 27. Teilnehmer in diesem Haus.
Mein eventueller Partner hat sich viel Wartezeit erspart!
Und hier gibts zum heutigen Datum noch ein Bild.