Claras Allerleiweltsgedanken


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… steh’n wir im Alkohol bis morgen früh …

Heute früh bei Zeitungsschau entdeckt:

L.L. muss trotz dicker Kullertränen für 90 Tage ins Gefängnis, weil sie gegen Bewährungsauflagen in punkto Alkohol verstoßen hat. Auch ihr Alkoholmessgerät am Knöchel hatte Alarm geschlagen.

Heißt das, wenn der Alkohol anfängt, deine Knöchel zu umspielen und zu umspülen, solltest du spätestens aus- oder umsteigen, auf Wasser zum Bleistift Beispiel. Oder: Hochhackige Schuhe anziehen.

Sind die Amis da nicht ein wenig zu pingelig? Da durfte man ja schon immer nur hinter geschlossenen Türen und Tüten aus einer Flasche trinken, heiße Luft durfte auch kaum öffentlich ausgeatmet werden.

Bei uns heißt die laut und falsch gegrölte Devise:

Wenn das so weitergeht bis morgen früh, ja früh
stehn wir im Alkohol bis an die Knie.

Da kann man wenigstens schon drin schwimmen.

Die Deutschen sperren ja für ihre Trink- und Feierlust auch mal einen Tag die Autobahn, damit der Bundesbürger, hier vorrangig der an der A40 beheimatete Ruhrpottler, sich in aller Ruhe volllaufen lassen kann, ohne Angst haben zu müssen, nachher überrollt zu werden.